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Teilnahmeberechtigung
Grundsätzlich stehen die Lehrgänge und Seminare der Bundesfachschule für Orthopädie-Technik jedem offen. Wenn für die Zulassung zur Abschlussprüfung eines Kurses besondere Zulassungsvoraussetzungen gelten, müssen diese erfüllt werden. Die Teilnahme an einem Lehrgang begründet nicht den Anspruch auf Zulassung zur Prüfung. Die Zulassungsbedingungen sind den jeweiligen Kursangeboten zu entnehmen oder bei der Bundesfachschule zu erfragen.

Anmeldung
Mit der schriftlichen Anmeldung bei der Bundesfachschule für Orthopädie-Technik, Schliepstraße 6 - 8, 44135 Dortmund, verpflichtet sich der Teilnehmer bzw. die entsendende Firma, am Kurs teilzunehmen und die entsprechende Gebühren und Kosten für Lehrmittel und Materialien fristgerecht zu zahlen. Telefonische Anmeldungen und Reservierungen werden erst durch die schriftliche Anmeldung (auch auf elektronischem Wege) wirksam. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt und sollten spätestens 14 Tage vor Kursbeginn bei der Bundesfachschule vorliegen. Ein Anspruch auf einen Platz im Seminar besteht nicht. Mit der schriftlichen Anmeldung erkennt der Teilnehmer/die entsendende Firma diese allgemeinen Geschäftsbedingungen als Vertragsbestandteil an und versichert, dass eventuelle Zulassungsvoraussetzungen für eine mögliche Prüfung bis zum Abschluss des Kurses erfüllt werden. In bestimmten Fällen wird eine Anmeldegebühr erhoben.

Gebühren
Für die Kursteilnahme werden vom Teilnehmer/von der entsendenden Firma Gebühren erhoben, die zum Zeitpunkt des Kursbeginns gültig sind. Die Kursgebühren sind den aktuellen Veröffentlichungen zu entnehmen.

Zahlungsbedingungen
Die Seminargebühren sind innerhalb zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung fällig. Auf Anfrage kann eine Ratenzahlung schriftlich vereinbart werden. Eine Rückzahlungspflicht der Bundesfachschule für nicht besuchte Seminare besteht nicht. Teilnehmer, die die vereinbarten Zahlungstermine nicht eingehalten haben, können von der Kursteilnahme ausgeschlossen werden. In diesem Fall ist die gesamte Seminargebühr sofort fällig. Gutschriften sind innerhalb von drei Jahren einzulösen, danach verfällt der Anspruch.

Durchführung der Fortbildungen
Die jeweiligen Seminarinhalte und die Seminarorganisation sind den entsprechenden aktuellen Informationsmedien zu entnehmen. Die Bundesfachschule behält sich jedoch vor, Stundenpläne, Lehrplätze, zeitliche Abläufe, Schulungsorte, Gebühren, Kosten oder den Dozenteneinsatz bei Erfordernis zu ändern oder Seminare zeitlich zu verschieben. Dies berechtigt den Teilnehmer nicht zum Rücktritt vom Vertrag. Eventuell ausgefallene Seminare werden nach Möglichkeit nachgeholt. Bei ungenügender Beteiligung oder aus anderen zwingenden Gründen können Kurse abgesagt werden. Bereits gezahlte Gebühren werden dann zurückerstattet. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen.

Rücktritt
Bei Verhinderung ist eine umgehende schriftliche Rücktrittserklärung erforderlich. Es gilt das Datum des Poststempels. Sofern kein Ersatzteilnehmer gestellt wird, bitten wir um Verständnis für die Erhebung einer Bearbeitungs- und Ausfallgebühr. Diese beträgt für einen Widerruf bis zwei Wochen vor Kursbeginn bei Kursen bis 40 Unterrichtsstunden pauschal 25,00 €, bei Kursen 41 bis 160 Unterrichtsstunden pauschal 100,00 €, bei Kursen ab 160 Unterrichtsstunden pauschal 150,00 €. Eine gegebenenfalls bereits gezahlte Anmeldegebühr verfällt.
Erfolgt der Widerruf innerhalb von 14 Tagen vor Kursbeginn, beträgt die Bearbeitungs- und Ausfallgebühr 50 % der Kurskosten, bei Absage zu Seminarbeginn 100 %.
Bei Fernbleiben ohne vorherige Abmeldung oder bei einem Widerruf nach Kursbeginn ist bei Kursen bis 80 Unterrichtsstunden die gesamte Kursgebühr fällig. Bei Lehrgängen ab 81 Unterrichtsstunden kann der Teilnehmer/die entsendende Firma den Schulungsvertrag ohne Angabe von Gründen für Vollzeitkurse jeweils mit einer Frist von zwei Monaten, für berufsbegleitende Kurse jeweils mit einer Frist von sechs Monaten, jeweils zum Ende eines Kalendermonats, kündigen. Bei frist- und ordnungsgemäßer Kündigung ist der Kursgebührenanteil zu entrichten, der auf die Vertragslaufzeit bis zum Ablauf der Kündigungsfrist entfällt, mindestens jedoch 50 % der Kursgebühren. Ausschlaggebend ist der Posteingang bei der Bundesfachschule. Bereits geleistete Zahlungen werden verrechnet.
Pflichten und Ausschluss: Der Teilnehmer verpflichtet sich zur regelmäßigen Teilnahme an den Kursen. Leihweise überlassene Unterrichtsmaterialien und -geräte sind beanstandungsfrei zurückzugeben. Die Nutzer haften für eine ordnungsgemäße Rückgabe. Soweit Arbeitsunterlagen urheberrechtlich geschützt sind, ist eine Vervielfältigung ausgeschlossen. Das Kopieren von EDV-Programmen ist unzulässig. Bei nachgewiesen Verstößen bleiben rechtliche Schritte vorbehalten.
Erhebliche Störungen des Unterrichtsbetriebes sowie vorsätzliche und grob fahrlässige Verstöße gegen die Sorgfaltspflicht und die Teilnehmerverpflichtungen können zum Ausschluss von der weiteren Teilnahme an den Schulungsveranstaltungen führen. Ein ggf. zu verantwortender Schaden ist zu ersetzen. Eine Verpflichtung zur Rückzahlung bereits entrichteter Gebühren besteht in diesem Fall nicht.
Die Bundesfachschule kann Teilnehmern, die die jeweilige Kursgebühr oder aber die entsprechende Rate nicht fristgerecht bezahlt haben, von der weiteren Teilnahme ausschließen. In allen Fällen eines Ausschlusses ist die gesamte Kursgebühr sofort fällig.

Teilnahmebescheinigung
Jeder Teilnehmer erhält ein Zertifikat über die Seminarteilnahme.

Haftung
Bei Diebstahl oder Beschädigung des Eigentums der Teilnehmer während des Aufenthaltes in den Räumlichkeiten und auf dem Grundstück der Bundesfachschule haftet diese nur bei grober Fahrlässigkeit. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

Versicherungsschutz

Der Unfallversicherungsschutz richtet sich nach den Bestimmungen der zuständigen Berufsgenossenschaften, so weit die gesetzliche Unfallversicherung zuständig ist. Für einen weiterreichenden Versicherungsschutz haben die Teilnehmer selbst Sorge zu tragen.

Datenschutz

Die übermittelten personenbezogenen Daten werden elektronisch gespeichert. Die Daten unterliegen den datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Die Weitergabe an Dritte erfolgt nur im Rahmen des Datenschutzes. Der Teilnehmer erklärt sich grundsätzlich einverstanden, dass bei einer finanziellen Förderung des Kurses die fördernde Stelle über die erfolgte Teilnahme und die geleisteten Zahlungen unterrichtet wird.

Sonstiges
Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen unberührt. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des bürgerlichen Gesetzbuches.
Gerichtsstand: Der Gerichtsstand ist Dortmund.


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Allgemeine Geschäftsbedingungen