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Fortbildungszertifikat der Orthopädie- und Reha-Technik

I. Präambel
Im Rahmen der Qualitäts- und Leistungsoffensive des BIV 2003 hat der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik am 8. Mai 2003 die Einführung eines „Freiwilligen Fortbildungszertifikates“ für die Verbandsmitglieder zum 1. Januar 2004 als Modellversuch für drei Jahre beschlossen.
Der Vorstand des Bundesinnungsverbandes für Orthopädie-Technik hat hierzu zur Durchführung der Zertifizierungsmaßnahmen eine Richtlinie erlassen.

II. Freiwilliges Fortbildungszertifikat
Schon bisher haben die Inhaber und Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen in orthopädie-technischen Betrieben und Sanitätshäusern umfangreiche Fortbildung betrieben. Es wird jedoch immer wichtiger, diese Fortbildung gegenüber Patienten, Ärzten und Krankenkassen nachzuweisen, um den hohen Stand der orthopädie-tech-nischen, reha-technischen und Sanitätshausversorgungen in den Mitglieds-betrieben der Innungen/Landesinnungen und des Bundesinnungsverbandes für Orthopädie-Technik zu dokumentieren.
Hierbei wird zwischen der allgemeinen Weiterbildung (z. B. Besuch von Kon-gressen) und der bereichsspezifischen Weiterbildung (z. B. Prothetik, Orthetik, Reha-Technik, Med. Kompressionsstrumpfversorgung, Bandagen, etc.) unter-schieden.
Das Fortbildungszertifikat des Bundesinnungsverbandes für Orthopädie-Technik ist daher ein Nachweis, mit der Verbandsmitglieder die permanente Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen dokumentieren können.
Es werden zwei Zertifikate unterschieden:
a) Fortbildungszertifikat für Fachkräfte in der Orthopädie-Technik, Reha-Technik und Sanitätshaus
b) Fortbildungszertifikat für Fachbetriebe in der Orthopädie-Technik, Reha-Technik und Sanitätshaus
Das Fortbildungszertifikat wird auf Antrag durch das vom Bundesinnungs-verband für Orthopädie-Technik beauftragte Institut für Qualitätssicherung und Zertifizierung in der Orthopädie-Technik und Reha-Technik ausgestellt, wenn die Teilnahme an 100 zertifizierten Fortbildungseinheiten innerhalb von drei Jahren durch Vorlage der Originalbescheinigungen mit ausgewiesenen Fort-bildungspunkten nachgewiesen wird.
Eine Fortbildungseinheit entspricht einer abgeschlossenen Fortbildungsstunde im Umfang von 45 Minuten. Die absolvierten Fortbildungseinheiten werden als „Fortbildungspunkte“ an den Teilnahmebescheinigungen anerkannter Fort-bildungsveranstaltungen ab 1. Januar 2004 ausgewiesen.
Im Einzelfall ist die rückwirkende Anerkennung von Fortbildungsveran-staltungen aus den Vorjahren möglich, wenn diese die Voraussetzungen für die Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen genügen.


III. Richtlinie zur Zertifizierung von Fortbildungsangeboten

1. Voraussetzung für die Anerkennung von Veranstaltungen
Voraussetzung für die Zertifizierung einer Fortbildungsveranstaltung ist, dass die Fortbildungsinhalte
- den Vorgaben des Ausbildungs- und Meisterprüfungsberufsbildes des Orthopädietechniker-Handwerkes, des/der Sanitätshausfach-verkäufer/innen sowie dem aktuellen orthopädie-technischen und medizinischen Kenntnisstand entsprechen
- orthopädie-technische/reha-technische und sanitätshausbezogene Themen vermitteln
- frei von wirtschaftlichen Interessen sind
- durch das Institut für Qualitätssicherung und Zertifizierung anerkannt sind

2. Bewertungskriterien für Veranstaltungen
Die Vergabe von Punkten für Veranstaltungen erfolgt anhand der einheitlichen Bewertungskriterien für den Erwerb des freiwilligen Fortbildungszertifikates.
Hierbei wird unterschieden zwischen
Kategorie A:
Vorträge und Diskussionen (Frontalveranstaltungen)
1 Punkt pro Fortbildungsstunde
3 Punkte pro ½ Tag bzw. 6 Punkte pro Tag
2 Zusatzpunkte bei bestandener Lernerfolgskontrolle
Kategorie B:
mehrtägige Kongresse
3 Punkte pro ½ Tag bzw. 6 Punkte pro Tag, maximal 24 Punkte pro Jahr
Kategorie C:
Fortbildung mit konzeptionell vorgesehener Beteiligung jedes einzelnen Teilnehmers, z.B. Workshops, Arbeitsgruppen, Qualitätszirkel, usw.:
1 Punkt pro Fortbildungsstunde
1 Zusatzpunkt pro Veranstaltungseinheit, maximal 4 Punkte pro ½ Tag bzw. 8 Punkte pro Tag, 2 Zusatzpunkte bei bestandener Lernerfolgs-kontrolle
Kategorie D:
Strukturierte interaktive Fortbildung via Internet, CD-ROM, Fachzeitschriften mit nachgewiesener Qualifizierung und Auswertung des Lernerfolges in Schriftform
1-2 Punkte pro Übungseinheit, maximal 24 Punkte pro Jahr
Blockveranstaltungen (z. B. Mehrtagesveranstaltungen mit einheitlichen thematischen Ausrichtungen) werden mit maximal 40 Punkten bewertet.
Autoren/Referenten erhalten 1 Punkt pro Vortrag, maximal 10 Punkte pro Jahr.
Fortbildungsveranstaltungen können sich auch auf branchenspezifische, betriebswirtschaftliche und Marketingthemen beziehen.

3. Durchführung der Zertifizierung und Akkreditierung von Fortbildungsanbietern
Entsprechend dem Beschluss der Delegiertenversammlung des Bundesinnungs-verbandes für Orthopädie-Technik beauftragt der Vorstand des BIV das Institut für Qualitätssicherung und Zertifizierung mit der Durchführung der Zertifi-zierung von Fortbildungsmaßnahmen und der Akkreditierung von Fortbildungs-anbietern.

4. Antragsberechtigte Veranstalter und akkreditierungsfähige Organisationen
Fortbildungsveranstaltungen der Bundesfachschule für Orthopädie-Technik, der FOT, der Innungen/Landesinnungen und des Bundesinnungsverbandes für Orthopädie-Technik sowie der Hersteller von orthopädie-technischen, reha-technischen und Sanitätshaus-Produkten und von Gruppen und Gesellschaften/ Fachgesellschaften, wissenschaftlichen Einrichtungen und Veranstalter im orthopädie-technischen Fach, werden nach zentraler Erfassung und Akkredi-tierung für ein Jahr anerkannt.


5. Antragsverfahren für Veranstaltungen
Anbieter von Fortbildungsveranstaltungen haben dem Antrag auf Zertifizierung ein Programm mit vollständiger Stundenaufgliederung, Themenübersicht, Lehr- und Lernzielen unter Benennung der Kursleiter, Moderatoren und Referenten mit Angabe der Qualifikation beizufügen. Weiter ist eine Erklärung beizufügen, dass die Veranstaltung keine produkt- oder firmenbezogene Werbung beinhaltet. Sponsoren der Veranstaltung sind auf dem Antragsformular zu benennen.
Die Anerkennung einer Veranstaltung erfolgt durch das Institut für Qualitäts-sicherung und Zertifizierung. Zur Beurteilung hinsichtlich der Eignung einer Fortbildungsmaßnahme kann das Institut für Qualitätssicherung und Zertifi-zierung den Beirat zur Beurteilung hinzuziehen.
Bei Einreichung der zur Zertifizierung erforderlichen Unterlagen 4 Wochen vor der Veranstaltung wird eine rechtzeitige Bearbeitung zugesichert.
Die Veröffentlichung aller zertifizierten Veranstaltungen erfolgt im Internet. Eine Veröffentlichung setzt eine Beantragung 8 Wochen vor der Veröffent-lichung voraus..

6. Veranstaltungsdurchführung und Evaluation der Veranstaltung
Für alle Veranstaltungen sind Teilnehmerlisten zu führen und mindestens drei Jahre aufzubewahren. Grundsätzlich erfolgt eine anonymisierte Evaluation der Veranstaltung durch die Teilnehmer anhand eines standardisierten und durch das Institut für Qualitätssicherung und Zertifizierung bereitgestellten Evaluationsbogens.
Die Ausgabe der Teilnahmebescheinigungen mit Ausweis der bewilligten Fortbildungspunkte folgt ausschließlich durch den Veranstalter.

IV. Richtlinie zur Zertifizierung von Fachkräften
in der Orthopädie-Technik und Reha-Technik

Die Zertifizierung der Fachkräfte in der Orthopädie-Technik setzt eine abgeschlossene Grundausbildung
a) zum/r SanitätshausfachverkäuferIn
b) zum/r OrthopädiemechanikerIn/BandagistIn
voraus.
Das Fortbildungszertifikat wird nach den Fortbildungsbereichen unterteilt
- Prothetik, incl. Orthoprothetik
- Orthetik, incl. Fußversorgung
- Sitzschalen und reha-technischer Sonderbau
- Reha-Handelsware, Mobilitätshilfen, Home-Care
- Medizinische Kompressionsstrumpfversorgung
- Bandagen, Mieder, Epithesen
Eine Fachkraft ist berechtigt, sich in mehreren Bereichen zu zertifizieren.
Zur Zertifizierung müssen im Zeitraum von drei Jahren in einem Bereich 100 Punkte und in jedem weiteren Bereich 50 fachspezifische Punkte nachgewiesen werden. Zur Weiterführung des Zertifikates müssen nach drei Jahren erneut 100 Punkte nachgewiesen werden.

V. Fortbildungszertifikate für Betriebe
Voraussetzungen zur Ausstellung des Fortbildungszertifikates für Betriebe sind:
- Bei Antragstellung Nachweis über persönliche, sachliche und rechtliche Voraussetzungen für den Erwerb des Fortbildungszertifikates (siehe Strukturqualität und Qualitätsinitiative unter www.ot-forum.de)
- Nachweis der Meisterqualifikation (alternativ Dipl. Ing. OT) und der erforderlichen Fortbildungspunkte je Bereich
Das Zertifikat wird für die Bereiche
- Prothetik
- Orthetik
- Sitzschalen und reha-technischer Sonderbau
- Reha-Handelsware, Mobilitätshilfen, Home Care
- Med. Kompressionsstrumpfversorgung
- Bandagen, Mieder, Epithesen
einzeln ausgestellt.
Auf dem Zertifikat wird das Datum der Rezertifizierung (Haltbarkeitsdatum) verwendet.
Das Kompressionsstrumpf- und Bandagenzertifikat trägt die eingetragene Dienstleistungsmarke „Bandana“.
Die Zertifikate aus dem Bereich Orthetik, Prothetik und Reha-Technik tragen das Signet des BIV ohne Schriftzug.

VI. Geltung der Richtlinien
Diese Richtlinien gelten ab 1. Januar 2004



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