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13. ISPO Weltkongress / ORTHOPÄDIE + REHA-TECHNIK                  
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Fortbildungszertifikat der Orthopädie- und Reha-Technik
I. Präambel
Im Rahmen der Qualitäts-
und Leistungsoffensive des BIV 2003
hat der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik am 8. Mai 2003
die Einführung eines „Freiwilligen
Fortbildungszertifikates“
für die Verbandsmitglieder zum 1. Januar 2004 als Modellversuch für
drei Jahre beschlossen.
Der Vorstand des Bundesinnungsverbandes für Orthopädie-Technik hat
hierzu zur Durchführung der Zertifizierungsmaßnahmen eine Richtlinie
erlassen.
II. Freiwilliges Fortbildungszertifikat
Schon bisher haben die Inhaber und Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen in orthopädie-technischen
Betrieben und Sanitätshäusern umfangreiche Fortbildung betrieben.
Es wird jedoch immer wichtiger, diese Fortbildung gegenüber Patienten,
Ärzten und Krankenkassen nachzuweisen, um den hohen Stand der orthopädie-tech-nischen,
reha-technischen und Sanitätshausversorgungen in den Mitglieds-betrieben
der Innungen/Landesinnungen und des Bundesinnungsverbandes für Orthopädie-Technik
zu dokumentieren.
Hierbei wird zwischen der allgemeinen Weiterbildung (z. B. Besuch von Kon-gressen)
und der bereichsspezifischen Weiterbildung (z. B. Prothetik, Orthetik, Reha-Technik,
Med. Kompressionsstrumpfversorgung, Bandagen, etc.) unter-schieden.
Das Fortbildungszertifikat des Bundesinnungsverbandes für Orthopädie-Technik
ist daher ein Nachweis, mit der Verbandsmitglieder die permanente Teilnahme
an Fortbildungsveranstaltungen dokumentieren können.
Es werden zwei Zertifikate unterschieden:
a) Fortbildungszertifikat für Fachkräfte
in der Orthopädie-Technik, Reha-Technik und Sanitätshaus
b) Fortbildungszertifikat für Fachbetriebe
in der Orthopädie-Technik, Reha-Technik und Sanitätshaus
Das Fortbildungszertifikat wird auf Antrag durch das vom Bundesinnungs-verband
für Orthopädie-Technik beauftragte Institut für Qualitätssicherung
und Zertifizierung in der Orthopädie-Technik und Reha-Technik ausgestellt,
wenn die Teilnahme an 100 zertifizierten Fortbildungseinheiten innerhalb von
drei Jahren durch Vorlage der Originalbescheinigungen mit ausgewiesenen Fort-bildungspunkten
nachgewiesen wird.
Eine Fortbildungseinheit entspricht einer abgeschlossenen Fortbildungsstunde
im Umfang von 45 Minuten. Die absolvierten Fortbildungseinheiten werden als
„Fortbildungspunkte“ an den Teilnahmebescheinigungen anerkannter
Fort-bildungsveranstaltungen ab 1. Januar 2004 ausgewiesen.
Im Einzelfall ist die rückwirkende Anerkennung von Fortbildungsveran-staltungen
aus den Vorjahren möglich, wenn diese die Voraussetzungen für die
Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen genügen.
III. Richtlinie zur Zertifizierung von Fortbildungsangeboten
1. Voraussetzung für die Anerkennung von Veranstaltungen
Voraussetzung für die Zertifizierung einer Fortbildungsveranstaltung
ist, dass die Fortbildungsinhalte
- den Vorgaben des Ausbildungs- und Meisterprüfungsberufsbildes des Orthopädietechniker-Handwerkes,
des/der Sanitätshausfach-verkäufer/innen sowie dem aktuellen orthopädie-technischen
und medizinischen Kenntnisstand entsprechen
- orthopädie-technische/reha-technische und sanitätshausbezogene
Themen vermitteln
- frei von wirtschaftlichen Interessen sind
- durch das Institut für Qualitätssicherung und Zertifizierung anerkannt
sind
2. Bewertungskriterien für Veranstaltungen
Die Vergabe von Punkten für Veranstaltungen erfolgt anhand der einheitlichen
Bewertungskriterien für den Erwerb des freiwilligen Fortbildungszertifikates.
Hierbei wird unterschieden zwischen
Kategorie A:
Vorträge und Diskussionen (Frontalveranstaltungen)
1 Punkt pro Fortbildungsstunde
3 Punkte pro ½ Tag bzw. 6 Punkte pro Tag
2 Zusatzpunkte bei bestandener Lernerfolgskontrolle
Kategorie B:
mehrtägige Kongresse
3 Punkte pro ½ Tag bzw. 6 Punkte pro Tag, maximal 24 Punkte pro Jahr
Kategorie C:
Fortbildung mit konzeptionell vorgesehener Beteiligung jedes einzelnen Teilnehmers,
z.B. Workshops, Arbeitsgruppen, Qualitätszirkel, usw.:
1 Punkt pro Fortbildungsstunde
1 Zusatzpunkt pro Veranstaltungseinheit, maximal 4 Punkte pro ½ Tag
bzw. 8 Punkte pro Tag, 2 Zusatzpunkte bei bestandener Lernerfolgs-kontrolle
Kategorie D:
Strukturierte interaktive Fortbildung via Internet, CD-ROM, Fachzeitschriften
mit nachgewiesener Qualifizierung und Auswertung des Lernerfolges in Schriftform
1-2 Punkte pro Übungseinheit, maximal 24 Punkte pro Jahr
Blockveranstaltungen (z. B. Mehrtagesveranstaltungen mit einheitlichen thematischen
Ausrichtungen) werden mit maximal 40 Punkten bewertet.
Autoren/Referenten erhalten 1 Punkt pro Vortrag, maximal 10 Punkte pro Jahr.
Fortbildungsveranstaltungen können sich auch auf branchenspezifische,
betriebswirtschaftliche und Marketingthemen beziehen.
3. Durchführung der Zertifizierung und Akkreditierung von Fortbildungsanbietern
Entsprechend dem Beschluss der Delegiertenversammlung des Bundesinnungs-verbandes
für Orthopädie-Technik beauftragt der Vorstand des BIV das Institut
für Qualitätssicherung und Zertifizierung mit der Durchführung
der Zertifi-zierung von Fortbildungsmaßnahmen und der Akkreditierung
von Fortbildungs-anbietern.
4. Antragsberechtigte Veranstalter und akkreditierungsfähige
Organisationen
Fortbildungsveranstaltungen der Bundesfachschule für Orthopädie-Technik,
der FOT, der Innungen/Landesinnungen und des Bundesinnungsverbandes für
Orthopädie-Technik sowie der Hersteller von orthopädie-technischen,
reha-technischen und Sanitätshaus-Produkten und von Gruppen und Gesellschaften/
Fachgesellschaften, wissenschaftlichen Einrichtungen und Veranstalter im orthopädie-technischen
Fach, werden nach zentraler Erfassung und Akkredi-tierung für ein Jahr
anerkannt.
5. Antragsverfahren für Veranstaltungen
Anbieter von Fortbildungsveranstaltungen haben dem Antrag auf Zertifizierung
ein Programm mit vollständiger Stundenaufgliederung, Themenübersicht,
Lehr- und Lernzielen unter Benennung der Kursleiter, Moderatoren und Referenten
mit Angabe der Qualifikation beizufügen. Weiter ist eine Erklärung
beizufügen, dass die Veranstaltung keine produkt- oder firmenbezogene
Werbung beinhaltet. Sponsoren der Veranstaltung sind auf dem Antragsformular
zu benennen.
Die Anerkennung einer Veranstaltung erfolgt durch das Institut für Qualitäts-sicherung
und Zertifizierung. Zur Beurteilung hinsichtlich der Eignung einer Fortbildungsmaßnahme
kann das Institut für Qualitätssicherung und Zertifi-zierung den
Beirat zur Beurteilung hinzuziehen.
Bei Einreichung der zur Zertifizierung erforderlichen Unterlagen 4 Wochen
vor der Veranstaltung wird eine rechtzeitige Bearbeitung zugesichert.
Die Veröffentlichung aller zertifizierten Veranstaltungen erfolgt im
Internet. Eine Veröffentlichung setzt eine Beantragung 8 Wochen vor der
Veröffent-lichung voraus..
6. Veranstaltungsdurchführung und Evaluation der Veranstaltung
Für alle Veranstaltungen sind Teilnehmerlisten zu führen und mindestens
drei Jahre aufzubewahren. Grundsätzlich erfolgt eine anonymisierte Evaluation
der Veranstaltung durch die Teilnehmer anhand eines standardisierten und durch
das Institut für Qualitätssicherung und Zertifizierung bereitgestellten
Evaluationsbogens.
Die Ausgabe der Teilnahmebescheinigungen mit Ausweis der bewilligten Fortbildungspunkte
folgt ausschließlich durch den Veranstalter.
IV. Richtlinie zur Zertifizierung von Fachkräften
in der Orthopädie-Technik und Reha-Technik
Die Zertifizierung der Fachkräfte in der Orthopädie-Technik setzt
eine abgeschlossene Grundausbildung
a) zum/r SanitätshausfachverkäuferIn
b) zum/r OrthopädiemechanikerIn/BandagistIn
voraus.
Das Fortbildungszertifikat wird nach den Fortbildungsbereichen unterteilt
- Prothetik, incl. Orthoprothetik
- Orthetik, incl. Fußversorgung
- Sitzschalen und reha-technischer Sonderbau
- Reha-Handelsware, Mobilitätshilfen, Home-Care
- Medizinische Kompressionsstrumpfversorgung
- Bandagen, Mieder, Epithesen
Eine Fachkraft ist berechtigt, sich in mehreren Bereichen zu zertifizieren.
Zur Zertifizierung müssen im Zeitraum von drei Jahren in einem Bereich
100 Punkte und in jedem weiteren Bereich 50 fachspezifische Punkte nachgewiesen
werden. Zur Weiterführung des Zertifikates müssen nach drei Jahren
erneut 100 Punkte nachgewiesen werden.
V. Fortbildungszertifikate für Betriebe
Voraussetzungen zur Ausstellung des Fortbildungszertifikates für Betriebe
sind:
- Bei Antragstellung Nachweis über persönliche, sachliche und rechtliche
Voraussetzungen für den Erwerb des Fortbildungszertifikates (siehe Strukturqualität
und Qualitätsinitiative unter www.ot-forum.de)
- Nachweis der Meisterqualifikation (alternativ Dipl. Ing. OT) und der erforderlichen
Fortbildungspunkte je Bereich
Das Zertifikat wird für die Bereiche
- Prothetik
- Orthetik
- Sitzschalen und reha-technischer Sonderbau
- Reha-Handelsware, Mobilitätshilfen, Home Care
- Med. Kompressionsstrumpfversorgung
- Bandagen, Mieder, Epithesen
einzeln ausgestellt.
Auf dem Zertifikat wird das Datum der Rezertifizierung (Haltbarkeitsdatum)
verwendet.
Das Kompressionsstrumpf- und Bandagenzertifikat trägt die eingetragene
Dienstleistungsmarke „Bandana“.
Die Zertifikate aus dem Bereich Orthetik, Prothetik und Reha-Technik tragen
das Signet des BIV ohne Schriftzug.
VI. Geltung der Richtlinien
Diese Richtlinien gelten ab 1. Januar 2004
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