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Weiterbildung für die fachliche Leitung für den Versorgungsbereich 29A „Stomahilfen“ Zurück

Info

Seminar­nummer: 4358

Beginn: 04.10.2021

Ende: 08.10.2021

Kategorie: Praxisorientierte Veranstaltung

IQZ Kategorie: Reha-Handelsware, Mobilitätshilfen

Leitung: Forum Gesundheit

Teilnehmer­zahl: 16

IQZ-Punkte: 40

Punkte für Prüfung: 2

Punkte für Workshop: 0

Preise

Lehrgangs­kosten: 1.350,00 EUR

Kontakt & Ort

Ort der Veranstaltung: Bundesfachschule für Orthopädie-Technik, Dortmund

Kurz­beschrei­bung:

Diese Weiterbildung richtet sich an Interessierte, die mit maßgeblicher Hilfsmittelabgabe oder mit Versorgung im entsprechenden Bereich (29A) …

Beschrei­bung:

Diese Weiterbildung richtet sich an Interessierte, die mit maßgeblicher Hilfsmittelabgabe oder mit Versorgung im entsprechenden Bereich (29A) betraut sind und darin über einschlägige, dreijährige Berufserfahrung verfügen (Nachweis). Weiterhin an Personen, die die erforderliche Sachkenntnis im Versorgungsbereich der Stoma-Hilfsmittel anstreben, um zukünftig als fachliche Leitung und/oder Mitarbeitende in der Leistungserbringung dieser Hilfsmittel tätig zu werden oder bereits in diesem Feld tätig sind.

Erstmalig muss diese Weiterbildung von den fachlichen Leitungen bis spätestens zum 31.12.2021 absolviert worden sein, von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bis zum 31.12.2022. Der Nachweis der Erfüllung dieser Anforderung muss ab dem 1.1.2022 bzw. 1.1.2023 im Rahmen der jeweiligen (Re-)Präqualifizierungen und Überwachungen erbracht werden.

Den aktuellen gesetzlichen Grundlagen für die Leistungserbringung von Hilfsmitteln entsprechend werden die Teilnehmenden dazu befähigt, ihre Tätigkeit ordnungsgemäß und fachgerecht zu erbringen.
Diese Weiterbildung ist verpflichtend für die im Rahmen des Präqualifizierungsverfahrens benannte fachliche Leitung für den Versorgungsbereich 29A „Stomahilfen“, sowie für alle Mitarbeitenden, die  Versicherte mit Stoma-Hilfsmitteln versorgen. Dies beinhaltet die Beratung, Abgabe und Anpassung der Stoma-Hilfsmittel.

Ziel der Weiterbildung
Die Teilnehmer sollen zum einen bereits erworbene Fähigkeiten und Kenntnisse vertiefen, zum anderen insbesondere auf die komplexen Aufgaben einer fachlichen Leitung für den 29A „Stomahilfen“ vorbereitet werden.

Anerkennung:
Diese Qualifizierung entspricht den Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes gemäß § 126 Absatz 1 Satz 3 SGB V für eine einheitliche Anwendung der Anforderungen zur ausreichenden, zweckmäßigen und funktionsgerechten Herstellung, Abgabe und Anpassung von Hilfsmitteln.

Inhalte der Weiterbildung

  • Medizinisches Basiswissen
  • Stomaanlagen – Indikationen und Krankheitsbilder
  • Übersicht der Operationsverfahren
  • Medizinproduktspezifisches Wissen
  • Grundlagen der Beratung/des Beratungsgesprächs
  • Grundlagen (SGB V, Medizinprodukterecht)
  • Früh- und Spätkomplikationen

Die Weiterbildung umfasst insgesamt 40 Unterrichtstunden, incl. der vorgesehenen Prüfungsteile und eine Abschlussprüfung.

Fehlzeiten in Qualifizierungsmaßnahmen dürfen 15 % der gesamten Stundenzahl nicht überschreiten. Darüber hinaus gehende Fehlzeiten müssen im Rahmen von Präsenz-Unterrichtseinheiten ausgeglichen werden, damit eine Zulassung zur Abschlussprüfung erfolgen und somit eine Absolvierung der Qualifizierungsmaßnahme bestätigt werden kann.

Diese Maßnahme wird in Kooperation mit dem Forum Gesundheit durchgeführt und ist durch den GKV-Spitzenverband anerkannt. Das Fortbildungskonzept umfasst 40 Unterrichtstunden und entspricht dem Kriterienkataloge des GKV Spitzenverbandes nach § 126 Absatz 1, Satz 3 SGB V (Fassung vom 18. Dezember 2015).

Zielgruppe:
Leitende Mitarbeitende und Fachkräfte im Versorgungsbereich Stomahilfen


Informationen zur Weiterbildungsförderung
Weiterbildungsförderung

Informationen zu unseren Seminaren
Bundesfachschule für Orthopädie-Technik
Frau Marion Kirmse
Schliepstr. 6-8
44135 Dortmund

0231-5591-210

m.kirmse@ot-bufa.de

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