BUFA-Seminare
Schulung für die verantwortliche Person nach Art. 15 MDR Refresher-Kurs Zurück
Info
Seminarnummer: 4847
Beginn: 05.11.2024 | 13:00 bis 16:30
Ende: 05.11.2024 | 13:00 bis 16:30
Kategorie: Theorie
IQZ Kategorie: Management
Leitung: Dipl.-Ing. Jörg Stockhardt
Teilnehmerzahl: 12
IQZ-Punkte: 4
Punkte für Prüfung: 0
Punkte für Workshop: 0
Preise Preise inkl. MwSt.
Lehrgangskosten: 285,00 EUR
Kontakt & Ort
Ort der Veranstaltung: Bundesfachschule für Orthopädie-Technik e.V., Dortmund
Kurzbeschreibung:
Schulung für die verantwortliche Person nach Art.15 MDR Refresher-Kurs
Beschreibung:
Die Europäische Medizinprodukte Verordnung bzw. das Medizinprodukte-EU-Anpassungsgesetz und das Medizinprodukterechtdurchführungsgesetz MPDG fordert von allen Herstellerinnen und Herstellern im Sinne des Gesetzes Personen, die der Markbeobachtung und den Meldepflichten im Sinne der Überwachung nach dem Inverkehrbringen nach der MDR, MPEuAnpG und Anwendermelde- und Informationsverordnung nachkommen. Dies sind u.a. Verantwortliche Personen nach Art. 15 MDR, die auch verpflichtet sind, sich regelmäßig über die eventuellen Änderungen der Rechtslage zu informieren. Hierbei soll Sie diese Schulung unterstützen.
Folgende Themen werden wir behandeln:
- Aktuelle Neuerungen durch die Verordnungen und das Medizinprodukterechtdurchführungsgesetz MPDG
- Neue Anforderungen an die Auditierung durch die benannten Stellen
- Meldepflicht im Ausland bzw. bei geschädigten Ausländerinnen und Ausländern
- Auslegung der Meldepflichten und Einhaltung von Meldefristen
- Erfahrung mit Behörden zu den Meldungen im Vigilance System
- Änderungen bei der technischen Dokumentation und beim Risikomanagement
- Erfahrung zur Umsetzung der Rechtslage aus Sicht der Betreiberinnen und Betreiber
- Beispiele aus der Praxis in der Orthopädie- und Rehatechnik
- Diskussion mit erfahrenen Kolleginnen und Kollegen
Verantwortliche Personen müssen nach den Vorschriften der MDR jederzeit die aktuelle Sachkenntnis nachweisen können. Somit empfiehlt sich, alle drei Jahre eine Auffrischung der Kenntnisse durch eine Schulung.
Bitte beachten Sie, dass die „Schulung für Sicherheitsbeauftragte“ oder „Schulung für die verantwortliche Person“ bereits erfolgt sein muss! Bitte legen Sie zum Nachweis das Zertifikat vor.
1 BUFA-Bonuspunkt
Zielgruppe:
Inhaberinnen und Inhaber, Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer, Sicherheitsbeauftragte, verantwortliche Personen, Vertreterinnen und Vertreter von Sicherheitsbeauftragten
Anmeldung
Informationen zur Weiterbildungsförderung
Weiterbildungsförderung
Informationen zu unseren Seminaren
Bundesfachschule für Orthopädie-Technik
Frau Marion Kirmse
Schliepstr. 6-8
44135 Dortmund
0231-5591-210