BUFA-Seminare

Die Hilfsmittelversorgung in der GKV – rechtliche Grundlagen und Voraussetzungen Zurück

Info

Seminar­nummer: 5185

Beginn: 03.09.2026 | 09:00 bis 16:00

Ende: 03.09.2026 | 09:00 bis 16:00

Kategorie: Theorie

IQZ Kategorie: Management

Leitung: N.N.

Teilnehmer­zahl: 20

IQZ-Punkte: 3

Punkte für Prüfung: 0

Punkte für Workshop: 0

Preise

Lehrgangs­kosten: 490,00 EUR

Kontakt & Ort

Ort der Veranstaltung: Bundesfachschule für Orthopädie-Technik e.V., Dortmund

Kurz­beschrei­bung:

Um an der Hilfsmittelversorgung gesetzlich Versicherter teilzunehmen, bedarf es zahlreicher Voraussetzungen.

Beschrei­bung:

Neben umfassenden Kenntnissen der medizinischen Grundlagen der Hilfsmittelversorgung, zur Auswahl, Anpassung und handwerklichen Fertigung von Hilfsmitteln, sowie der betriebswirtschaftlichen Anforderungen an ein Sanitätshaus benötigen Inhaber, Führungskräfte und fachliche Leitungen ein weitreichendes Wissen über die sozialrechtlichen, gesetzlichen, untergesetzlichen und vertraglichen Bedingungen und Anforderungen, um als Partner der gesetzlichen Krankenkassen deren Versicherte zu versorgen.
Themen:
• Begriffsbestimmung „Hilfsmittel“ im SGB V und das Hilfsmittelverzeichnis
• Die Beteiligten am Hilfsmittelversorgungsprozess: ihre Rechte und Pflichten
• Der Versicherte
• Der Arzt
• Die Krankenkasse
• Der Hilfsmittel-Leistungserbringer
• Präqualifizierung als Hilfsmittel-Leistungserbringer
• Leistungsanforderungen für den Hilfsmittel-Leistungserbringer
• Die Rolle der Krankenkassen, Verträge mit KK und die Zusammenarbeit mit ihnen
auf den verschiedenen Ebenen
• Digitale Zukunft: das eRezept für Hilfsmittel

2 BUFA-Bonuspunkte

Zielgruppe:
– Mitarbeitende mit Führungsverantwortung oder in Leitungsfunktionen
– Nachwuchs-Führungskräfte und angehende fachliche Leitungen


Informationen zur Weiterbildungsförderung
Weiterbildungsförderung

Informationen zu unseren Seminaren
Bundesfachschule für Orthopädie-Technik
Frau Marion Kirmse
Schliepstr. 6-8
44135 Dortmund

0231-5591-210

m.kirmse@ot-bufa.de