BUFA-Seminare
Die Hilfsmittelversorgung in der GKV – rechtliche Grundlagen und Voraussetzungen Zurück
Info
Seminarnummer: 5185
Beginn: 03.09.2026 | 09:00 bis 16:00
Ende: 03.09.2026 | 09:00 bis 16:00
Kategorie: Theorie
IQZ Kategorie: Management
Leitung: N.N.
Teilnehmerzahl: 20
IQZ-Punkte: 3
Punkte für Prüfung: 0
Punkte für Workshop: 0
Preise
Lehrgangskosten: 490,00 EUR
Kontakt & Ort
Ort der Veranstaltung: Bundesfachschule für Orthopädie-Technik e.V., Dortmund
Kurzbeschreibung:
Um an der Hilfsmittelversorgung gesetzlich Versicherter teilzunehmen, bedarf es zahlreicher Voraussetzungen.
Beschreibung:
Neben umfassenden Kenntnissen der medizinischen Grundlagen der Hilfsmittelversorgung, zur Auswahl, Anpassung und handwerklichen Fertigung von Hilfsmitteln, sowie der betriebswirtschaftlichen Anforderungen an ein Sanitätshaus benötigen Inhaber, Führungskräfte und fachliche Leitungen ein weitreichendes Wissen über die sozialrechtlichen, gesetzlichen, untergesetzlichen und vertraglichen Bedingungen und Anforderungen, um als Partner der gesetzlichen Krankenkassen deren Versicherte zu versorgen.
Themen:
• Begriffsbestimmung „Hilfsmittel“ im SGB V und das Hilfsmittelverzeichnis
• Die Beteiligten am Hilfsmittelversorgungsprozess: ihre Rechte und Pflichten
• Der Versicherte
• Der Arzt
• Die Krankenkasse
• Der Hilfsmittel-Leistungserbringer
• Präqualifizierung als Hilfsmittel-Leistungserbringer
• Leistungsanforderungen für den Hilfsmittel-Leistungserbringer
• Die Rolle der Krankenkassen, Verträge mit KK und die Zusammenarbeit mit ihnen
auf den verschiedenen Ebenen
• Digitale Zukunft: das eRezept für Hilfsmittel
2 BUFA-Bonuspunkte
Zielgruppe:
– Mitarbeitende mit Führungsverantwortung oder in Leitungsfunktionen
– Nachwuchs-Führungskräfte und angehende fachliche Leitungen
Anmeldung
Informationen zur Weiterbildungsförderung
Weiterbildungsförderung
Informationen zu unseren Seminaren
Bundesfachschule für Orthopädie-Technik
Frau Marion Kirmse
Schliepstr. 6-8
44135 Dortmund
0231-5591-210
