Förderung nach dem Aufstiegsförderungsgesetz (AFBG) „Meister-BAföG“
Förderung Lehrgangsgebühren max. Euro 15.000 (Materialkosten werden nicht gefördert), 40 % (ab 01.08.2016) dieser Summe wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt = 6.000 Euro, der Rest als Darlehen.
BUFA- Gebühren
(Beispielrechnung, Stand 01.08.2016)
Teile 3 + 4 Euro 1.620
Teile 1 + 2 Euro 11.820 (+ Materialkosten Euro 3.120,00)
Meisterprüfungsgebühr Euro 1.165 (zu zahlen an HWK Dortmund)
Euro 14.605
Meisterstücke können mit max. 2.000 Euro gefördert werden. (Nachweis erforderlich, Zuschuss 40 %) Monatliche Unterhaltszahlungen für die Zeit des Studiums (Januar bis Februar des Folge-Jahres) : (einschl. Mietzuschuss, Kranken- und Pflegekasse)
alleinstehend: 333 Euro Zuschuss (nicht rückzahlbar)
435 Euro Darlehen
768 Euro
verheiratet 768 Euro Meisterschüler Zuschuss 333 Euro
235 Euro Ehepartner Zuschuss 50 %
1.003 Euro
pro Kind 235 Euro Zuschuss 55 %
Zuschuss zur Kinderbetreuung für Alleinerziehende pro Kind 130 Euro Der Vermögensfreibetrag wird auf 45.000 Euro (+ 2.100 Euro pro Familienmitglied) erhöht, um für eine Existenzgründung angespartes Vermögen zu erhalten. Rückzahlung des Darlehens: Das Darlehen ist während der Fortbildung und einer zwei- bis sechsjährigen Karenzzeit zins- und tilgungsfrei. Es ist innerhalb von 10 Jahren mit einer monatlichen Summe von mind. 128 Euro zurückzuzahlen. Bei Unternehmensgründung oder -übernahme innerhalb von drei Jahren nach Ablegung der Meisterprüfung und Beschäftigung von zwei Mitarbeitern (kann auch ein Auszubildender dabei sein) werden bis zu 66 % des Darlehens erlassen. Weitere Informationen unter www.meister-bafoeg.info  

Informationen zur Weiterbildungsförderung

Weiterbildungsförderung

Informationen zum Meisterlehrgang

Bundesfachschule für Orthopädie-Technik
Frau Katrin
Seuster Schliepstr. 6–8
44135 Dortmund
0231-5591-510
k.seuster@ot-bufa.de