Förderung nach dem Aufstiegsförderungsgesetz (AFBG)
„Meister-BAföG“
Förderung Lehrgangsgebühren max. Euro 15.000 (Materialkosten werden nicht gefördert), 40 % (ab 01.08.2016) dieser Summe wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt = 6.000 Euro, der Rest als Darlehen.
BUFA- Gebühren
(Beispielrechnung, Stand 01.08.2016)
Teile 3 + 4 | Euro 1.620 | |
Teile 1 + 2 | Euro 11.820 | (+ Materialkosten Euro 3.120,00) |
Meisterprüfungsgebühr | Euro 1.165 | (zu zahlen an HWK Dortmund) |
Euro 14.605 |
Meisterstücke können mit max. 2.000 Euro gefördert werden.
(Nachweis erforderlich, Zuschuss 40 %)
Monatliche Unterhaltszahlungen für die Zeit des Studiums
(Januar bis Februar des Folge-Jahres) :
(einschl. Mietzuschuss, Kranken- und Pflegekasse)
alleinstehend: | 333 Euro | Zuschuss (nicht rückzahlbar) |
435 Euro | Darlehen | |
768 Euro | ||
verheiratet | 768 Euro | Meisterschüler Zuschuss 333 Euro |
235 Euro | Ehepartner Zuschuss 50 % | |
1.003 Euro | ||
pro Kind | 235 Euro | Zuschuss 55 % |
Zuschuss zur Kinderbetreuung für Alleinerziehende pro Kind 130 Euro
Der Vermögensfreibetrag wird auf 45.000 Euro (+ 2.100 Euro pro Familienmitglied) erhöht, um für eine Existenzgründung angespartes Vermögen zu erhalten.
Rückzahlung des Darlehens:
Das Darlehen ist während der Fortbildung und einer zwei- bis sechsjährigen Karenzzeit
zins- und tilgungsfrei. Es ist innerhalb von 10 Jahren mit einer monatlichen Summe von
mind. 128 Euro zurückzuzahlen.
Bei Unternehmensgründung oder -übernahme innerhalb von drei Jahren nach Ablegung der
Meisterprüfung und Beschäftigung von zwei Mitarbeitern (kann auch ein Auszubildender
dabei sein) werden bis zu 66 % des Darlehens erlassen.
Weitere Informationen unter www.meister-bafoeg.info